Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge des Verwenders – nachstehend „Anbieter“ genannt – und ihren Kunden.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer und Kaufleute im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde steht dafür ein, dass dies bei ihm zutrifft und er die Leistungen des Anbieters ausschließlich zum Aufbau oder dem Ausbau einer gewerblichen oder nebengewerblichen Tätigkeitbucht.
(4) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der Fassung zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des Anbieters, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.
(2) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Online-Marketing, E-Commerce-Beratung, Vertrieb, Unternehmensführung und -aufbaueinschließlich Schulungen und Kursen. Die Dienste werden entweder dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht.
(3) Der Anbieter kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht nicht.
(4) Der Anbieter verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen.
(5) Sind zwischen Anbieter und Kunden feste Termine zur Besprechung vereinbart, sind diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nicht möglich, es sei denn, dass der Anbieter an der Leistungserbringung verhindert ist.
(6) Zusätzliche Kosten, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen, wie Werbekosten, Werbekampagnen und zusätzliche Programmierleistungen, werden nicht vom Anbieter getragen. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt der Anbieter nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf.
(7) Wir weisen darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen oder Werbekonten zu sperren. Für ein solches Vorgehen ist die ARTIS GmbH nicht verantwortlich. Dieses Verhalten von Facebook hat kein Einfluss auf den Vergütungsanspruch von der ARTIS GmbH.
(8) Domains (einschließlich Subdomains), welche im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden von der ARTIS GmbH für die Landingpage bereit gestellt werden, sind Eigentum der ARTIS GmbH. Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind diese an die ARTIS GmbH zu übergeben, und der Kunde hat kein Nutzungsrecht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus. Gemäß vertraglicher Vereinbarung können die Domains jedoch nach Ablauf der Vertragslaufzeit bei der ARTIS GmbH monatlich gemietet werden.

§ 3 Vertragsschluss
(1) Allgemein angebotene Dienstleistungen des Anbieters stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie laden den Kunden nur ein, dem Anbieter ein verbindliches Angebot zu machen.
(2) Der Vertrag zwischen dem Anbieter und Kunden kommt zustande, wenn sich beide über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher zum Beispiel in einer Videokonferenz, per Chat, Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlich geschlossen werden, zum Beispiel durch Bestätigung eines per E-Mail oder Messenger übersandten Angebotes in Textform. Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter das Telefonat, die Video-Konferenz oder den Chat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. Im Falle einer Video-Konferenz oder einem Telefonat kann der Vertrag im Gespräch abgeschlossen werden.
(3) Sofern der Kunde ein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots durch den Anbieter zustande, indem diese dem Kunden eine Bestätigung in Textform oder die Anmeldedaten für ein vom Anbieter bereitgestelltes Kundenportal übersendet.

§ 4 Vergütung
(1) Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot des Anbieters angegeben und verbindlich.
(2) Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(3) Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen.
(4) Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.

§ 5 Zahlung, Rechnung
(1) Die geschuldete Vergütung ist sofort in voller Hohe nach Vertragsschluss fällig, es sei denn zwischen den Parteien wurde individuell etwas anderes vereinbart. Bei Ratenzahlung ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.
(2) Die Zahlung aller Rechnungsforderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung erfolgt per Lastschrifteinzug, es sei denn es wurde Abweichendes vereinbart. Der Kunde teilt dem Anbieter bei Vertragsschluss eine  SEPA-fähige Bankverbindung mit. Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung erteilt  der Kunde dem Anbieter das diesbezügliche SEPA-Lastschriftmandat, wodurch  der Anbieter berechtigt wird, die Zahlungstransaktion zu veranlassen und das angegebene Bankkonto des Kunden zu belasten. Der Kunde wird über das Datum der Belastung des Bankkontos informiert (bezeichnet als „Pre-Notification“). Die Pre-Notification ist nicht formgebunden (z. B. in Form einer Rechnung, Angaben in  einer E-Mail, auf einer Webseite oder in AGB) erfolgen. Die Ankündigung der  Belastung des Bankkontos beträgt einen Geschäftstag („Pre-Notification-Frist“).  Rechnungsbeträge werden nach Erteilung des Lastschriftmandats, jedoch nicht vor Ablauf der Pre-Notification-Frist fällig. Der Anbieter kann zusätzlich ein  gesondertes SEPA-Lastschriftmandat vom Kunden verlangen. Ein Formular wird  dem Kunden bei Wahl dieser Zahlart überlassen. Die dem Anbietererteilte SEPA- Lastschriftermächtigung gilt bis zu deren Widerruf auch für weitere  Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.
(3) Kann eine Lastschrift nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden und erfolgt eine Rücklastschrift, hat der Kunde diesen Betrag innerhalb von fünf Werktagen nach Rückbuchung an den Anbieter zu überweisen und die durch die Rückbuchung  veranlassten Kosten zu erstatten.
(4) Zahlungen können auch über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden.  Weiteres ergibt sich aus den Bedingungen des Zahlartanbieters, die dem Kunden  vor Vertragsschluss zugänglich sind.
(5) Bei Zahlungsverzug, im Falle einer Rücklastschrift und bei vom Kunden  unberechtigterweise erhobenen Einwendungen gegen eine Zahlung gegenüber  dem jeweiligen Anbieter der Zahlungsart ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter  Schadensersatz gemäß den Bedingungen des Zahlungsartanbieters zu leisten, die dem Kunden vor Vertragsschluss zugänglich sind. Dies gilt nicht, soweit den Kunden kein Verschulden trifft.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der  jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese  rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von  seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht. Seine Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen, den er aus  dem Vertrag ziehen kann. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch den Anbieter dafür, dass dem Anbieter alle für die  Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen  Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekanntwerden. 
(2) Ob der Kunde seine Ziele  in der Zusammenarbeit erreicht, hängt weiter  davon ab, dass er alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, ohne Zögern trifft und nötige Zustimmungen einholt. Der Kunde verpflichtet sich daher, solche  Entscheidungenunverzüglich zu treffen und mitzuteilen. 
(3) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters, welche den Anbieter an der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen hindern, verschiebt sich ein eventuell vereinbarter Terminplan (Meilensteine). Soweit der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht innerhalb einer Nachfrist von einem Monat erfüllt, verlängert sich die Vertragsdauer um(jeweils) einen Monat. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die durch ihn verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen und ggf. Verzugsschaden geltend zu machen. Ansprüche des Anbieters aufgrund Annahmeverzug bleiben unberührt.
(4) Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technikentsprechenden  digitalen Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen  und gespeichert werden können, ist der Kunde selbstverantwortlich.
(5) Die Zugangsdaten für eine vom Anbieter bereitgestellte digitale Plattform (persönliche Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu  schützen. Das Passwort an Dritte weiterzugegeben ist untersagt und wird straf-  und zivilrechtlich verfolgt. Eine Teilnahme an Videokonferenzen darf nicht mit  verborgener IP-Adresse erfolgen; der Anbieter ist zur Überwachung des Zugriffs auf seine technischen Systeme dauerhaft berechtigt.

§ 7 Zurückbehaltungsrecht
(1) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieterberechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. (2) Dem Anbieter steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Kunden dadurch ein auch unter Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses des Anbieters. 

§ 8 Haftung, Verjährung
(1) Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder  der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des  Anbieters, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Anbieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder  grob    fahrlässigen    Pflichtverletzung    sowie    Arglist    des    Anbieters,    seiner  gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem  Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter  Sätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet der Anbieter, soweit die  Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung  die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde.
(3) Der Anbieter haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung  begründen, nicht für Daten-und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust  wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der  bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
(5) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich aus.

§ 9 Laufzeit, Kündigung
(1) Eine vorzeitige Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit ist ausgeschlossen. Im Übrigen sind Stornierungen und andere Vertragsauflösungen nicht möglich.
(2) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Anbieter kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die  Leistungen einstellen, wenn er im Fall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug ist. Der Anbieter kann dann die gesamte Restforderung bzw. ausstehende Vergütung, die bis zum Laufzeitende fällig werden würde, als Schadensersatz geltend machen.
(3) Bei einer vereinbarten Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit deren Ablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist vor Ablauf der Vertragslaufzeit nicht möglich.
(4) Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen.
(5) Sofern eine automatische Verlängerung vereinbart ist, verlängert sich die Zusammenarbeit jeweils um weitere sechs Monate, wenn nicht zuvor zum jeweiligen Laufzeitende mit der vereinbarten Frist, mindestens aber zwei Monate, gekündigt wird. Kündigungen bedürfen hierfür der Schriftform.

§ 10 Urheberrecht
(1) Alle   vom   Anbieter   zum  Zwecke   der  Erbringungen   der  geschuldeten  Dienstleistungen   erstellten   und  zur  Verfügung   gestellten   Schriftstücke,  Worksheets, Websites, Grafiken, Software, Fotos, sonstigen Medien und alle  anderen Arbeitsergebnisse des Anbieters sind geistiges Eigentum des Anbieters.  Der  Kunde  erkennt  die  ausschließlichen  Rechte  des  Anbieters  an  den  Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich urheberrechtlich, (2) Der Kunde darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des  Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vom  Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Das  Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und aufschiebend bedingtdurch die vollständige  Zahlung der vereinbarten vertraglichen Vergütung (d. h. mit der letzten Rate, sofern dies zutrifft).Der Kunde ist nicht berechtigt, Erzeugnisse des Anbieters
(3) Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung
(4) Mit Vertragsende erlöschen alle Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, so dass diese gelöscht und eventuelle Zugänge entzogen werden können.

§11 Unterlagen des Kunden
(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene  Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich  anders vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieterüberlassenes Material (z.B. Videos, Fotos  und Texte) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der  Kunde stellt den Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der entstehenden Kostenfrei.
(3) Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat der Anbieter auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlassseiner Tätigkeit für den Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Anbieter und dem Kunden und für die Schriftstücke, die der Kunde bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Anbieter kann von Unterlagen, die an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigen und zurückbehalten.
(4) Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
(5) Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.
(6) Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
   
§ 12 Vertraulichkeit, Äußerungen
(1) Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.
(2) Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen mit dem Anbieter oder anderen Kunden des Anbietersteilnimmt, hat der Kunde gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren, insbesondere in einer vom Anbieter veranstalteten Facebook-Gruppe. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden bei  wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlungen gegen diese Pflichten auszuschließen, ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen des Kunden berührt.
(3) Dem Anbieter ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner  Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke  über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende.
(4) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftragsgebers.
(5) Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber  der jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin der  Geheimhaltung unterliegen, wertschätzend über die jeweils andere Partei,  insbesondere öffentlich oder gegenüber Dritten. Der Anbieter behält sich vor, jede  rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seine  Leistungen, gleich ob durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahre  Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.

§ 13 Elektronische Kommunikation
(1) Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann auch per E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen. Soweit der Kunde eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt wie etwa eine Verschlüsselung von E-Mails, wird der Kunde den Anbieter entsprechend in Textform informieren.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.

§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist deutsch.
(2) Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.